Platz – und Spielordnung
Die Clubanlage (Platzanlage und Clubhaus) steht ausschließlich Mitgliedern des Tennis-Clubs SuS Oberaden (TCO), deren Gäste sowie Gästen – die gegen Kostenerstattung spielen –
zur Verfügung. Für die Nutzung der Clubanlage gelten folgende Regeln.
1. Spielberechtigung
1.1 Spielberechtigung für aktive Mitglieder (Kinder, Jugendliche, Erwachsene)
1.1.1 Jedem aktiven Mitglied, das seinen finanziellen Verpflichtungen gegenüber dem TCO nachgekommen ist, steht das Recht zur Benutzung der Clubanlage zu.
1.1.2 Die Mitgliedskarte gilt als Ausweis der Spielberechtigung für die Platzanlage. Sie muss an der bei den Platzuhren vorgesehenen Vorrichtung gesteckt werden. Die
Spielberechtigung ist nicht übertragbar.
1.1.3 Mannschaftsspieler sind während des eigenen Mannschaftstrainings auf anderen Plätzen nicht spielberechtigt.
1.2 Spielberechtigung für Gäste
1.2.1 Gäste können mit Vereinsmitgliedern, dem Vereinstrainer oder unter sich ohne ein Vereinsmitglied spielen und die Platzanlage nutzen.
1.2.2 Gäste müssen vor Spielbeginn beim Platzwart, dem Vereinstrainer, einem Vorstandsmitglied oder beim Vereinswirt/in eine Gästekarte kaufen und diese vor Spielbeginn bei der Platzuhr stecken. Bei Hochbetrieb durch Vereinsmitglieder kann die Nutzung durch Gäste zeitweise beschränkt werden.
1.2.3 Gäste dürfen nicht mehr als 10 Stunden in der Saison spielen. Gäste, die ein Training mit dem Vereinstrainer durchführen, dürfen nicht mehr als 15 Stunden in der Saison spielen.
1.2.4 Die Tarife für die Gästekarte werden vom Vorstand festgelegt.
1.3 Spielberechtigung für passive Mitglieder Passive Mitglieder sind berechtigt, 5 Stunden als Gäste pro Saison zu spielen.
1.4 Spielberechtigung ehemaliger Mitglieder Ehemalige Mitglieder, deren Austritt mindestens 2 Jahre zurückliegt, haben eine Spielberechtigung wie „Gäste“.
2. Platzbelegung
2.1 Es dürfen nur Mitgliedskarten bzw. Gästekarten von anwesenden Mitgliedern gesteckt werden.
2.2 Hat ein Mitglied oder ein Gast einen Platz belegt, wird dieser Platz frei, sobald es/er den Platz für mehr als 10 Minuten verlässt.
2.3 Verstreichen zwischen dem Stecken der Mitgliedskarte und dem geplanten Spielbeginn mehr als 10 Minuten, ohne dass das Spiel begonnen wird, so muss der Platz freigegeben werden, wenn andere Mitglieder/Gäste den Platz beanspruchen.
2.4 Der Vereinstrainer kann für seine Trainingsstunden einen Spielplatz stundenweise im Voraus reservieren. Die beabsichtigte Belegung eines Platzes ist an der Platzuhr deutlich kenntlich zu machen. Diese Regelung gilt nach Absprache mit dem Vorstand auch für externe Trainer. Wird der reservierte Platz 10 Minuten nach der angegebenen Zeit durch das Training nicht belegt, kann der Platz durch andere Mitglieder/Gäste benutzt werden. Für Zeiten, in denen Hochbetrieb durch Vereinsmitglieder erwartet wird, kann diese Voraus-
Reservierung vom Vorstand in Absprache mit dem Trainer beschränkt werden.
2.5 Bei besonderen Anlässen (z. B. Tag der offenen Tür zur Mitgliederwerbung) darf der Spielbetrieb durch den Vorstand eingeschränkt werden. Dies ist rechtzeitig (ca. 1 Woche)
vorher durch Aushang bekannt zu geben.
2.6 Die Benutzung eines vorbereiteten Turnierplatzes kann vom Platzwart oder Sportwart gestattet werden, wenn die Gewähr gegeben ist, dass der betreffende Platz zu Turnierbeginn in einwandfreiem Zustand zur Verfügung steht.
3. Spieldauer
3.1 Vor Spielbeginn sind die Mitgliedskarten/Gästekarten zu stecken und die Uhr ist für den betreffenden Platz auf Spielbeginn zu stellen. Wenn die Platzuhr nicht eingestellt wurde
und/oder die Mitgliedskarten nicht gesteckt wurden, haben Interessenten sofort Anspruch auf Benutzung des betreffenden Platzes. Das Verlängern der Spielzeit durch nachrücken des Zeigers der Uhr ist untersagt
3.2 Die Spielzeit beträgt bei Einzel 60 Minuten und bei Doppel 90 Minuten einschließlich der Platzpflege.
3.3 Wenn alle Plätze mehrfach belegt sind (Karten in der dritten Reihe), sollten Doppel gespielt werden.
3.4 Wird ein Platz nicht spätestens 10 Minuten nach festgesetztem Spielbeginn benutzt, wird er ab diesem Zeitpunkt für andere Interessenten frei.
3.5 Spieler/innen, die an einem Training, einem Mannschaftstraining oder an Turnierspielen teilgenommen haben, sind am selben Tag nur dann weiter spielberechtigt, wenn die Plätze nicht durch andere Mitglieder/Gäste beansprucht werden. Sie müssen im Bedarfsfall den Platz kurzfristig freigeben.
4. Bespielbarkeit der Plätze
Über die Bespielbarkeit der Plätze entscheidet der Platzwart. Ist dieser nicht anwesend, entscheidet ein Vorstandsmitglied.
5. Platzpflege
5.1 Die Plätze sind nach jeder Belegung rechtzeitig vor Ablauf der Spielzeit abzuziehen. Die Zeit für das Abziehen des gesamten Platzes und der angrenzenden Randbereiche zählt zur Spielzeit.
5.2 Bei tiefen Löchern und Unebenheiten muss mit einem dafür bestehenden Holzschieber geglättet werden.
5.3 Wechseln Trainingsgruppen, ist der Platz ebenfalls abzuziehen, bevor die nächste Trainingsgruppe beginnt.
6. Bewässern des Tennisplatzes
Vor dem Spielen ist der Platz ausreichend zu bewässern. Während eines Spieles ist der Platz wenn erforderlich – ebenfalls zu bewässern. Bei längeren Pausen und Urlaub wird der Platz durch den Platzwart oder eine dafür bestimmte Person berieselt.
7. Trainingszeiten von Mannschaften
7.1 Die Platzreservierungen für das Training der Mannschaften werden durch Aushang am Clubhaus bekannt gegeben. Dieses Mannschaftstraining hat gegenüber dem übrigen Spielbetrieb Vorrang. Fällt das Mannschaftstraining aus, informiert der Mannschaftsführer oder Trainer rechtzeitig durch Aushang am Clubhaus, dass die Plätze nicht beansprucht werden.
7.2 Nach Beendigung der Meisterschaftsspiele findet dieses Mannschaftstraining nicht mehr statt. Lediglich die Jugendlichen behalten ihre Trainingszeiten bis zum Ende der Saison.
8. Wettspielbetrieb
8.1 Turnierspiele ( Meisterschafts- und Forderungsspiele) haben gegenüber dem übrigen
Spielbetrieb Vorrang.
8.2 Die Spieltermine der Mannschaften werden durch Aushang am Clubhaus bekannt gegeben.
8.3 Den Anordnungen des Sportwarts und/oder der Turnierleitung bitten wir Folge zu leisten.
8.4 Ergänzende Regeln für Forderungsspiele werden im Bedarfsfall vom Vorstand ausgearbeitet
und den Mitgliedern bekannt gegeben.
9. Kleidung
Es wird in allgemein üblicher Tenniskleidung und ausschließlich mit Tennisschuhen gespielt.
10. Verstöße gegen die Spielordnung
Bei Verstößen gegen die Spielordnung entscheidet der Vorstand einstimmig über entsprechende Konsequenzen (z. B. Platz- und Spielsperre).
11. Ungeschriebenes Gesetz
Diese Platz- und Spielordnung regelt den Spielbetrieb nur im Grundsätzlichen. Zusätzlich gilt für uns alle das ungeschriebene Gesetz der gegenseitigen Rücksichtnahme und Toleranz. In Einzelfällen kann der Vorstand im Interesse des Vereins von der Platz und Spielordnung abweichen.
Der Vorstand
